Kurzzeitpflege

Entlastung für pflegende Angehörige

Was ist Kurzzeitpflege?

Die Kurzzeitpflege ermöglicht es Ihnen, Ihren pflegebedürftigen Angehörigen für bis zu acht Wochen im Jahr spezialisiert rund um die Uhr professionell betreuen zu lassen.

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Warum Kurzzeitpflege?

  • Entlastung: Nehmen Sie sich eine Auszeit und tanken Sie neue Energie.
  • Professionelle Pflege: Ihr Angehöriger wird rund um die Uhr versorgt.
  • Flexible Lösung: Die Kurzzeitpflege ist kurzfristig buchbar.
  • Finanzielle Unterstützung: Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten.

Wie wird die Kurzzeitpflege finanziert?

Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten für die Kurzzeitpflege. Der jährliche Höchstbetrag liegt bei 1.774€.

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Kombination mit Verhinderungspflege

Sie können das verbleibende Budget Ihrer Verhinderungspflege vollständig für die Kurzzeitpflege nutzen. So erhöht sich Ihr Gesamtbudget auf bis zu 3.386€ pro Jahr.

Pflegegeld während der Kurzzeitpflege

Während der Kurzzeitpflege erhalten Sie weiterhin 50% Ihres Pflegegeldes für bis zu acht Wochen pro Jahr.

Wie beantrage ich Kurzzeitpflege?

Die Kurzzeitpflege müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Die Pflegekasse informiert Sie über die genauen Voraussetzungen und unterstützt Sie bei der Antragstellung.

Kurz gesagt: Die Kurzzeitpflege ist eine flexible und vielseitige Lösung, die Ihnen und Ihren Angehörigen viele Vorteile bietet.

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Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig

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