Finanzierung

Finanzierung der 24-Stunden-Pflege: Ihre Möglichkeiten

Die Pflege eines Angehörigen ist eine große Herausforderung. Glücklicherweise gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege zu finanzieren.

In Deutschland gibt es derzeit fünf Pflegegrade (1-5). Sie dienen dazu, den individuellen Pflegebedarf einer Person zu bestimmen und die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung festzulegen. Je höher der Pflegegrad, desto größer ist der Bedarf an Pflege und desto höher sind die Leistungen.

Pflegeleistungen: Entlastungsleistung und Pflegegeld

  • Entlastungsleistung: Dies ist ein Betrag, der für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen genutzt werden kann, die pflegende Angehörige entlasten. Dazu gehören beispielsweise Angebote der Tagespflege, Kurzzeitpflege oder Betreuungsleistungen. Die Höhe der Entlastungsleistung hängt vom Pflegegrad ab und kann für verschiedene Leistungen genutzt werden.
  • Pflegegeld: Das Pflegegeld wird ausgezahlt, wenn Angehörige oder andere Personen die Pflege selbst übernehmen. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich ebenfalls nach dem Pflegegrad.
PflegegradPflegegeld pro Monat
Pflegegrad 2332 Euro
Pflegegrad 3573 Euro
Pflegegrad 4765 Euro
Pflegegrad 5947 Euro

Pflegegeld und Kombinationsleistung

  • Pflegegeld: Je nach Pflegegrad erhalten Sie monatlich einen bestimmten Geldbetrag, den Sie flexibel einsetzen können.
  • Kombinationsleistung: Sie können das Pflegegeld mit Pflegesachleistungen kombinieren. So können Sie einen Teil des Geldes für die Bezahlung einer 24-Stunden-Pflegekraft nutzen.

Beispiel für Pflegegrad 3:

  • Pflegesachleistungen: 1.432 €
  • Pflegegeld: 573 €
  • Wenn Sie nur 50% der Pflegesachleistungen nutzen: Erhalten Sie zusätzlich 50% des Pflegegeldes (286,50 €) für die 24-Stunden-Pflege.

Steuerliche Vorteile

  • Haushaltsnahe Beschäftigung: Sie können einen Teil der Kosten für eine angestellte Pflegekraft von der Steuer absetzen.
  • Geringfügige Beschäftigung: Auch für geringfügig beschäftigte Pflegekräfte gibt es steuerliche Vorteile.

Wichtig: Lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten, um alle Möglichkeiten voll auszuschöpfen.

Zusätzliche Leistungen

  • Tages- und Nachtpflege: sind flexible Betreuungsangebote für Pflegebedürftige, die die häusliche Pflege ergänzen und pflegende Angehörige entlasten.
  • Wohnumfeld Verbesserungen: Die Pflegekasse unterstützt Sie bei Umbaumaßnahmen, die die Pflege erleichtern in Höhe von 4.000 EUR pro Maßnahme für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen.
  • Pflegehilfsmittel: Sie erhalten einen Zuschuss für notwendige Pflegehilfsmittel, die für die Pflege benötigt werden und nicht wiederverwendbar sind. Dazu gehören: Einweghandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz, Bettschutzeinlagen und vieles mehr.

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