Häufig gestellte Fragen

Die Pflegekraft kümmert sich ganzheitlich um die zu betreuende Person, um den Haushalt, die Wäsche, den Einkauf und das Essen. Sie schafft einen strukturierten Tagesablauf und ist Ansprechpartnerin für alle Belange. Sie leistet Hilfestellung bei der Grund -und Intimpflege. Sie ist Vertrauensperson, Begleiterin und Mentorin.

Nein, 24-Stunden-Pflege bedeutet, dass die Betreuungskraft bei der zu pflegenden Person wohnt. Es muss sichergestellt werden, dass die Betreuungskraft ausreichend Freizeit und Ruhezeiten hat.

Wochenarbeitszeit:
In der Regel arbeitet die Betreuungskraft ca. 40 Stunden pro Woche. Die genaue Arbeitszeit richtet sich jedoch nach den individuellen Bedürfnissen und dem Tagesablauf des Pflegebedürftigen.

Ja, die 24-Stunden-Pflege ist eine anerkannte Alternative zum Seniorenheim. Die Pflegekraft ist in das Familienleben integriert und beobachtet u. a. die Entwicklung des Gesundheitszustands. Für die Behandlungspflege können jederzeit ambulante Pflegedienste hinzugezogen werden. In diesem Fall arbeiten die 24-Stunden-Pflegekräfte auf Wunsch unterstützend mit.

Gerade bei Pflegebedürftigen mit Demenz ist die 24-Stunden-Pflege eine sehr gute Lösung. Die Betreuungskraft ist vor Ort. Somit ist die komplette Versorgung des Betroffenen möglich.

Durch unsere Bedarfsanalyse und dem ständigen persönlichen Kontakt ist dies selten der Fall.

Pflege und Betreuung ist eine individuelle und sehr persönliche Aufgabe, in der es unabdingbar ist, dass die Chemie passt. Sollte sich herausstellen, dass dies nicht der Fall ist, kümmern wir uns innerhalb weniger Tage um eine Pflegekraft, die besser passt.

Dienstleistungsvertrag:
Sie schließen den Dienstleistungsvertrag direkt mit Abo Care 24 ab.  Dadurch entfallen zusätzliche Kosten durch Personalvermittler oder andere Dienstleister.

Service aus einer Hand:
Wir kümmern uns um die Personalauswahl, Qualifizierung, An- und Abreise, Planung und Vorbereitung.  Bei Fragen steht Ihnen 24/7 ein Ansprechpartner zur Seite.

14-tägige Kündigungsfrist während der gesamten Vertragslaufzeit

Kündigungsfrist bei Tod der zu pflegenden Person:
Im Todesfall endet der Betreuungsvertrag automatisch mit dem Todestag. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.

Ausnahmen:
Wenn vereinbart wurde, dass die Betreuungsagentur noch einige Tage nach dem Tod tätig ist, um bei der Organisation der Beerdigung oder der Wohnungsauflösung zu unterstützen.

Unsere Betreuungskräfte verfügen über eine B1 Bescheinigung, einen Erste-Hilfe-Kurs, eine Arbeitsschutzunterweisung, eine Hygieneunterweisung speziell im Bezug auf Covid 19, ein polizeiliches Führungszeugnis und sind haftpflicht- sowie unfallversichert. Wir führen einmal im Monat Feedbackgespräche mit den Betreuungskräften und Qualitätsgespräche mit den Kunden durch um ggf. Anpassungen vorzunehmen.

Abo Care 24 bietet Ihnen größtmögliche Transparenz und Planungssicherheit bei den Betreuungskosten.

Grundsätzlich gilt, dass der vereinbarte Preis in Ihrem Betreuungsvertrag der Festpreis ist und alle Kosten für die Pflege und Betreuung abdeckt sind.

Es kann allerdings zu Preisanpassungen kommen, wenn sich die Rahmenbedingungen nach dem Vertragsabschluss ändern.

Hier einige der Gründe für eine Preisanpassung:

  • Intensivere Betreuung, Regelmäßige Nachteinsätze
  • Anhebung des Mindestlohns, erhöhte Transportkosten, sonstige Lohnnebenkosten

So behandeln wir Preisanpassungen:
Sollte eine Preisanpassung notwendig sein, werden wir Sie rechtzeitig darüber informieren. Sie erhalten eine detaillierte Aufschlüsselung der Gründe für die Anpassung und die genaue Höhe der neuen Kosten.
Gemeinsam suchen wir nach Lösungen, um die Kostenanpassung so gering wie möglich zu halten. Dies kann z.B. die Optimierung der Betreuungszeiten oder die Inanspruchnahme von Förderleistungen sein.
Sobald alle Details geklärt sind, wird der Betreuungsvertrag  angepasst. Sie erhalten eine Kopie des neuen Vertrags zur Unterschrift.

Die Nutzung des privaten PKW durch die Pflege-/Betreuungskraft erfolgt ausschließlich auf Risiko des Fahrzeughalters bzw. Fahrzeugeigentümers. Werden Schäden verursacht, gehen diese zulasten des Fahrzeughalter bzw. Fahrzeugeigentümer.

Tipp: Passen Sie Ihre Kaskoversicherung bei Bedarf entsprechend an.

Kost und Logis sind frei. Die Betreuungskraft kann entscheiden, welche handelsüblichen Nahrungsmittel und Getränke sie verzehren möchte. Es handelt es sich hier um handelsübliche Nahrungsmittel und Getränke. Es kann nicht vorgeschrieben werden, in welcher Menge Nahrungsmittel verzehrt werden. Die Betreuungskraft darf sich an Speisen und Getränken bedienen. Kosmetik- und/oder Hygieneartikel für die eigene Nutzung kauft die Betreuungskraft auf eigene Rechnung.

Die Betreuungskraft ist verpflichtet, den ihr ausgehändigten Barbetrag im Namen der Familie treuhänderisch zu verwalten und ein Haushaltsbuch zu führen. Für jede Ausgabe ist ein entsprechender Beleg dem Haushaltsbuch beizufügen.

Eine Ausgabe, die nicht belegt werden kann, muss von der Betreuungskraft erstattet werden.

Unsere Empfehlung ist: mindestens einmal im Monat das Haushaltsbuch, die Belege und das Ausgabeverhalten zu überprüfen. Bestehen Bedenken an der korrekten Führung der Haushaltskasse, informieren Sie uns bitte schnellstmöglich.

Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig

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